

PKW-Führerschein der Klasse B
Nach bestandender Prüfung erhälst Du die Fahrerlaubnis für
Klasse AM (Kleinkrafträder)
Klasse L (Zugmaschinen für Land- oder Forstwirtschaft)
Du darfst Anhänger
bis 750 kg fahren
Mit Anhängern über 750 kg ist die Kombination aus PKW & Anhänger auf 3.500 kg begrenzt
Alter 18 Jahre (es darf mit 17 1/2 beantragt werden)
Ausbildung
Theorie
12 Doppelstunden á 90 Min. Grundstoff
2 Doppelstunden á 90 Min. Zusatzstoff
Praktisch
Grundausbildung nach Inhalten der FahrschAusbO zzgl.
5 Fahrstunden á 45 Min. Überland
4 Fahrstunden á 45 Min. Autobahn
3 Fahrstunden á 45 Min. Dämmerung / Dunkelheit
Prüfung
Theorie darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters durchgeführt werden
30 Fragen - mit weniger als 10 Fehlerpunkte ist die Prüfung bestanden
(Außnahme 2 falsch beantwortete Fragen mit 5 Punkten)
Praktisch: darf frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden
45 Minuten ohne gravierende Fehler gefahren - Prüfung bestanden
Bei der Ausbildung für die Klasse B Automatik gelten die gleichen Richtlinien.
Der einzige Unterschied besteht in der Beschränkung des Führerscheins auf Automatik - es darf kein Schaltfahrzeug gefahren werden
Führerschein der Klasse B - BF 17
Beim begleiteten Fahren darf der Fahrer nur mit einer Begleitperson fahren, die bestimmte Kriterien erfüllt
Die Begleitperson muss:
älter als 30 Jahre sein
min. 5 Jahre Klasse B oder einen entsprechenden deutschen,
schweizer, EU- oder EWR-Führerschein besitzen
darf max. 1 Punkt im Fahreignungs-Bewertungssystem haben
Außerdem muss die Begleitperson die 0,5 Promille-Regelung beachten und darf nicht unter der Wirkung berauschender Mittel und Substanzen stehen (Anlage zu § 24a StVG).
Nach bestandender Prüfung erhhälst Du die Fahrerlaubnis für:
Klasse AM (Kleinkrafträder)
Klasse L (Zugmaschinen für Land- oder Forstwirtschaft)
Die Ausbildung & Prüfung entsprechen 1 zu 1 der für Klasse B