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PKW-Führerschein der Klasse B
Nach bestandender Prüfung erhälst Du die Fahrerlaubnis für
Klasse AM (Kleinkrafträder)
Klasse L (Zugmaschinen für Land- oder Forstwirtschaft)
Du darfst Anhänger
bis 750 kg fahren
Mit Anhängern über 750 kg ist die Kombination aus PKW & Anhänger auf 3.500 kg begrenzt
Alter 18 Jahre (es darf mit 17 1/2 beantragt werden)
Ausbildung
Theorie
12 Doppelstunden á 90 Min. Grundstoff
2 Doppelstunden á 90 Min. Zusatzstoff
Praktisch
Grundausbildung nach Inhalten der FahrschAusbO zzgl.
5 Fahrstunden á 45 Min. Überland
4 Fahrstunden á 45 Min. Autobahn
3 Fahrstunden á 45 Min. Dämmerung / Dunkelheit
Prüfung
Theorie darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters durchgeführt werden
30 Fragen - mit weniger als 10 Fehlerpunkte ist die Prüfung bestanden
(Außnahme 2 falsch beantwortete Fragen mit 5 Punkten)
Praktisch: darf frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden
45 Minuten ohne gravierende Fehler gefahren - Prüfung bestanden
Bei der Ausbildung für die Klasse B Automatik gelten die gleichen Richtlinien.
Der einzige Unterschied besteht in der Beschränkung des Führerscheins auf Automatik - es darf kein Schaltfahrzeug gefahren werden
Führerschein der Klasse B - BF 17
Beim begleiteten Fahren darf der Fahrer nur mit einer Begleitperson fahren, die bestimmte Kriterien erfüllt
Die Begleitperson muss:
älter als 30 Jahre sein
min. 5 Jahre Klasse B oder einen entsprechenden deutschen,
schweizer, EU- oder EWR-Führerschein besitzen
darf max. 1 Punkt im Fahreignungs-Bewertungssystem haben
Außerdem muss die Begleitperson die 0,5 Promille-Regelung beachten und darf nicht unter der Wirkung berauschender Mittel und Substanzen stehen (Anlage zu § 24a StVG).
Nach bestandender Prüfung erhhälst Du die Fahrerlaubnis für:
Klasse AM (Kleinkrafträder)
Klasse L (Zugmaschinen für Land- oder Forstwirtschaft)
Die Ausbildung & Prüfung entsprechen 1 zu 1 der für Klasse B
Vorraussetzung
Einverständnis der gesetzlichen Vertreter
Antrag für Begleitetes Fahren ab 17
es dürfen auch mehrere Personen, die den Kriterien entsprechen, beantragt werden
Nach bestandener Prüfung erhält man eine Prüfbescheinigung, auf der die Begleitpersonen eingetragen sind.
Diese gilt nur für Deutschland!
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres entfällt die Verpflichtung der Begleitung und es erfolgt die Zusendung des Führerscheins.
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